Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Schon kleine Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zum Problem werden und sollten möglichst schnell aus der Welt geschafft werden. Die Kanzlei Sollwedel berät Sie gern zu Fragen und Konflikten, vom Arbeitsvertrag bis hin zur Kündigungsschutzklage.

Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung müssen Sie nicht klaglos hinnehmen. Ein Anwalt der Kanzlei vertritt Sie gern bei einer Kündigungsschutzklage. Hier werden Sie umfassend zu allen Fragen informiert, die Sie zum Thema haben: Fristen, Ablauf, Kosten, Abfindungen und was Sie sich von einer Kündigungsschutzklage erhoffen können.

Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sie erhalten eine umfangreiche, kompetente Rechtsberatung zu verschiedensten Aspekten des Arbeitsrechts – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Für Sie liegt der Vorteil darin, dass nicht nur Ihre Interessen vertreten werden, sondern auch die Sichtweisen und Handlungsspielräume der Gegenseite bekannt sind und berücksichtigt werden.

Die Leistungen im Gebiet Arbeitsrecht

Nicht nur bei Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht empfehlenswert. Schon vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses können Sie sich beispielweise zu Ihrem Arbeitsvertrag absichern. Arbeitgeber unterstützen wir bei der rechtlich sicheren Erstellung von Arbeitsverträgen, für Arbeitnehmer prüfen wir ihn auf eventuelle rechtswidrige Regelungen.

Wir unterstützen Sie ebenfalls gern bei diesen Belangen:

  • Kündigung, Kündigungsfrist und Kündigungsschutzklage
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitszeugnis

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Oftmals können zwischen Parteien bestehende Konflikte schon außergerichtlich gelöst werden. Sie sollten möglichst frühzeitig Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, um sich umfassend über Ihre Rechte aufklären zu lassen.

Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, vertritt die Kanzlei Sie natürlich auch gerichtlich im Arbeitsrecht. Sind Sie beispielweise nicht gewillt, eine Kündigung hinzunehmen, sollten Sie sich möglichst zeitnah von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Entscheiden Sie sich für eine Kündigungsschutzklage, sind gewisse Fristen einzuhalten und auch die Klageschrift und der Klageantrag selbst müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Dabei ist professionelle Unterstützung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unabdingbar.

Kündigung

Bei Kündigungen besteht großes Konfliktpotential. Für Arbeitnehmer prüft die Kanzlei deshalb im Vorfeld, dass die Kündigung wirksam ist und daraus keine Probleme entstehen können. Das Kündigungsschutzgesetz, alle Fristen, die einzuhalten sind und die Formalitäten zur Einbeziehung des Betriebsrates werden dabei beachtet.

Arbeitnehmer können sich gegen eine unzulässige Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Dabei ist es meist möglich, zu einer gütlichen Einigung zu kommen und eine Abfindung für den Beschäftigten zu erreichen. Erste Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage, wie zu Ablauf und Kosten, erhalten Sie bereits hier auf der Webseite.

Abmahnung

Für sich allein hat eine Abmahnung keinen Einfluss auf ein Arbeitsverhältnis, aber in den meisten Fällen ist eine Abmahnung Bedingung für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung. Als Kündigungsgrund ist ein bestimmtes Verhalten meist nur zulässig, wenn dieses Verhalten im Vorfeld abgemahnt wurde. Um rechtskräftig zu sein, muss eine Abmahnung gewisse Kriterien erfüllen:

  • Das Verhalten muss genau beschrieben werden, inklusive Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes. Allgemeine Hinweise, wie „häufiges Zuspätkommen“ oder Ähnliches, gelten nicht als Abmahnung.
  • Das Verhalten muss als Vertragsverstoß gerügt werden und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dazu auffordern, das Verhalten zukünftig zu unterlassen.
  • Der Arbeitgeber muss klar ausdrücken, dass bei Wiederholung des Fehlverhaltens Kündigung droht.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, handelt es sich auch nicht um eine rechtskräftige Abmahnung. Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, mit einer Abmahnung umzugehen. Ist die Abmahnung sachlich nicht korrekt, können Sie eine Gegendarstellung einreichen, in der Sie die Tatsachen klar stellen und die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte fordern. Ist der Arbeitgeber jedoch auf eine Kündigung aus, lässt sich eine Klage eventuell nicht vermeiden. Die Kanzlei Sollwedel berät, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall empfehlenswert ist und unterstützt Sie beim weiteren Vorgehen.

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht

Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Dabei wird sich in der Kanzlei nicht auf langjährige rechtspraktische Erfahrung allein verlassen. Um hohe Qualität und Ihre Zufriedenheit zu gewährleisten, wird Weiterbildung in der Kanzlei großgeschrieben. So können Sie sicher sein, dass Sie auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage beraten werden.

Die entstehenden Kosten der Rechtsvertretung durch die Kanzlei sind transparent. Bereits im ersten Gespräch werden mit den Mandanten die voraussichtlich entstehenden Kosten ermittelt, so dass alle Beteiligten vor Beginn des Mandats wissen, was sie erwartet. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Vereinbaren Sie auch kurzfristig einen Termin, so dass Sie zeitnah und bestmöglich Beratung erhalten. Die telefonische Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei.

Sie benötigen Beratung? Rufen Sie einfach an!

Die Kanzlei unterstützt Sie gern in Rechtsfragen zum Arbeitsrecht. +49 (030) 43 72 18 12