Immobilienrecht

immobilienrecht

Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin

Eine Immobilie oder ein Grundstück kann für den Eigentümer zu Anlage- und Investmentzwecken dienen, als Gewerberaum vermietet oder zu eigenen Wohnzwecken gebraucht werden. Der Erwerb eines Hauses, Grundstückes oder einer Eigentumswohnung kann für die Käufer und Verkäufer aber vielschichtige Fragen rund um das Immobilienrecht aufwerfen. Gute Planung und die Berücksichtigung der verschiedenen Interessen sind daher von grundlegender Bedeutung.

Kompetente Beratung im Immobilienrecht in Berlin

Die Kanzlei Sollwedel in Berlin berät Sie als Eigentümer und Käufer von Immobilien und Grundstücken kompetent und ergebnisorientiert in den Gebieten des Immobilienrechts.

Hierbei erhalten Sie Unterstützung insbesondere bei Rechtsfragen in den Bereichen:

  • Grundstücksrecht,
  • Gewerberaummiete,
  • Mängelrecht,
  • Maklerrecht,
  • privates Baurecht,
  • Prüfung von Kaufverträgen sowie Vertragsgestaltung und
  • Vorbereitung von Notarterminen.

Bei Bedarf werden Ihre Interessen auch gerichtlich für Sie durchgesetzt.

Fragestellungen rund um das Immobilienrecht

Die Fragestellungen rund um das Immobilienrecht können zahlreiche Bereiche betreffen. Eigentümer, Käufer und Mieter verfolgen oftmals entgegengesetzte Interessen.

Da die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Eigentums an Immobilien außerdem immer mehr durch Urteile ausdifferenziert werden, sind die rechtssichere Verwaltung von Immobilien und die problemlose Führung von Verträgen für viele Eigentümer und Käufer ohne den fachmännischen Rat eines Rechtsanwalts für Immobilienrecht nicht mehr möglich.

Grundstücksrecht und Immobilienrecht – ein Fall für den Anwalt

Unter dem Begriff Grundstücksrecht können alle Fragen rund um das Recht an Grundstücken zusammengefasst werden. Das Immobilienrecht erfasst daneben auch Eigentumsrechte an Häusern und Wohnungen. Diese werden häufig als Liegenschaften bezeichnet.

Kernbereiche des Immobilienrechts sind die komplexen Rechtsfragen des Grundstückskaufvertrages und der Eigentumsrechte. Die Kanzlei Sollwedel in Berlin betreut und berät Sie hierzu.

Die Tätigkeit der Kanzlei beginnt bereits vor dem eigentlichen Kauf Ihres Wunschobjektes. Der Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung muss grundsätzlich notariell beurkundet werden. Den entsprechenden Kaufvertrag prüft ein Anwalt bereits vorab für Sie. Er nimmt für Sie die wesentlichen Aspekte des Kaufs in Ihren Kaufvertrag auf. Damit sind Sie auf den Notartermin bestmöglich vorbereitet.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, hilft Ihnen ein Experte der Kanzlei auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Durch eine gründliche und kompetente Vorbereitung können Sie viele spätere Probleme vermeiden.

Die Kanzlei prüft für Sie als (künftigen) Eigentümer, ob die Immobilie Ihren Interessen gerecht wird. Hierbei stehen insbesondere die Fragen der Bebaubarkeit von Grundstücken oder des (Gewerbe-)Mietrechts im Vordergrund. Neben eigentumsrechtlichen Fragen erhalten Sie auch eine Beratung bezüglich der komplexen grundstücksbezogenen Rechte wie:

  • Grunddienstbarkeit
  • Grundschuld
  • Hypotheken
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Fragen rund um das Mängelrecht sind ebenso Spezialgebiet der Kanzlei. Zeigen sich nach dem Kauf Ihres Grundstückes oder Hauses Baumängel? Ein Anwalt der Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und vertritt Sie auch gerichtlich.

Die Kanzlei Sollwedel berät Sie auch gern bei weiteren Fragen rund um Immobilien und Grundstücke.

Sie benötigen Beratung? Rufen Sie einfach an!

Die Kanzlei unterstützt Sie gern in Rechtsfragen. +49 (030) 43 72 18 12